Transkription und Datenschutz
Wer Gespräche transkribiert, verarbeitet personenbezogene Daten, und bei Ärzten, Anwälten und Banken zusätzlich Berufsgeheimnisse. Die DSGVO ist dabei nur die Grundlage: § 203 StGB, § 43a BRAO und MiFID II stellen eigene Anforderungen, die ein Anbieter mit Servern in den USA nicht erfüllen kann. Die Artikel hier beantworten, was tatsächlich verlangt wird, welche Nachweise ein Auftragsverarbeiter liefern muss und wo die verbreiteten Abkürzungen scheitern.
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